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Arbeitszeitenerfassung

Im folgenden Beitrag werden wir Sie über die Neuerungen, was das Erfassen der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer angeht, informieren.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass die die Arbeitszeiterfassung, welche einen Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung darstellt, ab sofort Pflicht ist.

Konkret bedeutet dies, dass Sie als Arbeitgeber fortan ein objektives, verlässliches und zugängliches System einführen müssen, mit dem die von Ihren Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Gemeint ist also, dass Sie systematisch Beginn, Ende und Pausen Ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Eine Erfassung nur der Überstunden, wie sie in Deutschland bislang Pflicht war, reicht demnach nicht mehr aus.

Wie die Zeiterfassung zu erfolgen hat, wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht festgelegt, was bedeutet, dass es Ihnen überlassen ist, ob Sie die Arbeitszeit künftig per Stechkarte, in analoger oder digitaler Form erfassen. Eine elektronische Form der Arbeitszeiterfassung wird nicht verlangt, nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs soll die Zeiterfassung aber manipulationssicher sein!

Zu beachten ist, dass auch Modelle der Vertrauensarbeitszeit wie beispielsweise Homeoffice von der Pflicht betroffen sind. Um Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen, müssen Ihre Arbeitnehmer selbst Aufzeichnungen zu Beginn, Pausen und Ende ihrer Arbeitszeit erstellen. Auch hier sind elektronische Zeiterfassungssysteme möglich, aber keine Pflicht.

Wichtig für Sie ist außerdem, dass diese Neuerung ab sofort gilt und möglichst schnell umgesetzt werden sollte.

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